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Bedingungen für die Nutzung von tegut… teos und der teo App

 

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von tegut… teos (nachfolgend: teo/s), den Smart Stores für die Vor-Ort-Versorgung, und die Nutzung der teo App („Nutzungsbedingungen“).

teos sind entweder mit einer Scan & Go Technik oder mit einer Grab & Go Technik ausgestattet. Ganz vereinfacht erklärt, lassen sich Einkäufe in teos danach wie folgt unterscheiden: 

In einem teo, der mit einer Scan & Go Technik ausgestattet ist, kann der Nutzer nach einem erfolgreichem Zutrittsersuchen (mittels teo App oder Giro- oder Kreditkarte, jeweils über das Zutrittsterminal) Artikel über die teo App oder ein Bezahlterminal im teo selbstständig scannen und bezahlen. In einem teo, der mit einer Grab & Go Technikausgestattet ist, „registriert“ der Nutzer sich, seine Begleiter und ein Zahlungsmittel am Zutrittsterminal des teos oder über die teo App für den teo. Sodann werden nach einem erfolgreichen Zutrittsersuchen bei dieser Ausstattung vom Nutzer und dessen Begleiter im teo entnommene Artikel diesem Nutzer durch Kameras und Gewichts-Sensorik in den Regalen zugeordnet und beim Verlassen über das Zahlungsmittel des Nutzers automatisch abgerechnet. Wenn ein teo mit einer Grab & Go Technik ausgestattet ist, wird dies am Eingang des jeweiligen teo ausdrücklich mitgeteilt.

Die kostenlose teo App kann für beide Techniken eingesetzt werden und hält hierfür jeweils verschiedene Funktionen bereit. Eine Nutzung von teos ist auch ohne die teo App möglich.

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen den Betreibern (dazu unten 1.) einerseits und den Nutzern der teos sowie der teo App andererseits

Nutzer sind Kunden, die mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden sind. Das Einverständnis wird bei Nutzung der teo App oder am Zutrittsterminal durch den jeweiligen Nutzer erteilt. Begleiter von Nutzern sind keine „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen.

1. Betreiber

1.1. Händler betreibt den teo

Betreiber der teos ist die tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, Gerloser Weg 72, 36039 Fulda, Telefon: 0800-000 22 33, E-Mail: info(at)tegut.com, Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRA 5649 (nachfolgend „Händler“). Persönlich haftende Gesellschafterin: tegut… Verwaltungs GmbH, Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 6294, Geschäftsführer: Thomas Gutberlet.

1.2. Smart Retail Solutions GmbH betreibt die App

Betreiber der teo App ist die Smart Retail Solutions GmbH, Heinrichstraße 56, 36037 Fulda, Geschäftsführer: Sören Gatzweiler, Sven Kispalko, Telefon: 0661-97770299, E-Mail: info(at)smartretail.solutions, Sitz der Gesellschaft: Fulda, Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 8698 (nachfolgend: „SRS“). 

2. Nutzungsvoraussetzungen

2.1. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

Um einen teo und/oder die teo App zu nutzen, müssen Nutzer mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden sein. Nutzer müssen zudem mindestens 18 Jahre alt sein.

2.2. Nutzungsvoraussetzungen für die teo App

Um auf die Funktionen der teo App zugreifen zu können, benötigen Nutzer ein Kunden-Konto bei SRS, in das sie sich nach Installation der teo App innerhalb der teo App einloggen. Für das Anlegen eines Kunden-Kontos können sich Nutzer innerhalb der teo App unter Mitteilung der entsprechend gekennzeichneten Pflichtangaben registrieren. Änderungen betreffend die gekennzeichneten Pflichtangaben seitens des Nutzers sind durch den Nutzer unverzüglich innerhalb des Kunden-Kontos zu hinterlegen. Zur Nutzung bestimmter Funktionen der teo App (nämlich Zutritt ersuchen, Artikel scannen) sind zudem bestimmte Einstellungen im Endgerät erforderlich (Standortfreigabe, Kamerafreigabe, dazu Ziffer 2.b., 2.c., 2.j. der Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung des tegut… teo). Um die Funktionen der teo App nutzen zu können, ist zudem eine Internetverbindung des Endgeräts des Nutzers erforderlich. 

2.3. Nutzungsvoraussetzungen für den teo

2.3.1. Allgemeine Zutrittsvoraussetzungen:

Um für eine Nutzung den Zutritt zu einem teo zu ersuchen, müssen Nutzer als Zutrittsmittel ihre teo App oder ihre Giro- oder Kreditkarte am Zutrittsterminal am Eingang des jeweiligen teo einsetzen (dazu sogleich im Einzelnen 2.3.2. und 2.3.3.). Um die Erlaubnis des Zutritts zu erlangen, darf das eingesetzte Zutrittsmittel – wegen einer vorherigen missbräuchlichen Nutzung eines teo entgegen der teo-Hausordnung – nicht gesperrt sein.

Falls der Nutzer einen teo nutzen will, der mit einer Grab & Go Technik ausgestattet ist, muss zudem eines der vom Händler vorgesehenen Zahlungsmittel in der teo App hinterlegt sein und über die teo App präautorisiert werden (bei Einsatz der teo App als Zutrittsmittel) oder am Zutrittsterminal präautorisiert werden (bei Einsatz der Giro- oder Kreditkarte als Zutrittsmittel), dazu sogleich im Einzelnen 2.3.2. und 2.3.3.

Falls dem Nutzer in einem teo, der mit einer Grab & Go Technik ausgestattet ist, Personen, deren Artikelentnahmen dem Nutzer zugeordnet werden sollen (dazu 3.3.), begleiten sollen, ist deren Anzahl vom Nutzer – je nach gewähltem Zutrittsmittel – in der teo App oder am Zutrittsterminal zutreffend anzugeben. Sodann müssen Nutzer und Begleiter die geöffnete Schiebetüre zum teo (soweit bei einem Indoor-teo nicht vorhanden: Entry-Gate zum teo) überschreiten, ohne dass eine dritte Person die geöffnete Schiebetüre (bzw. das Entry-Gate) dazwischen überschreitet. Zur Zuordnung von Begleitern werden Nutzer und Begleiter von den Kameras bereits im Vorbereich des teos (überdachter Bereich, Rampe, Treppen; bei einem Indoor- teo: unmittelbarer Bereich davor) erfasst. Die Begleiter sind vom Nutzer über die jeweils geltenden Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung des tegut… teo zu informieren.

2.3.2. teo App als Zutrittsmittel:

Bei Nutzung der teo App als Zutrittsmittel muss der Nutzer nach der GPS-Standortfreigabe auf seinem Endgerät die teo App den nächstgelegenen teo finden lassen und diesen in der teo App auswählen. Sodann erlaubt ein individuell generierter QR-Code, der vom Nutzer am Scanner des Zutrittsterminals des gewählten teo zu präsentieren ist, den einmaligen Zutritt zum gewählten teo, wenn zudem die unter 2.3.1. beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

In teos, die mit einer Grab & Go Technik ausgestattet sind, bedeutet eine Präautorisierung im Sinne von 2.3.1., dass ein bestimmter Betrag (zwischen 30 und 100 Euro) auf der jeweiligen in der teo App hinterlegten Giro- oder Kreditkarte bis zur Ausgabe des Kassenbelegs im Sinne von 4.4.2. bzw. 4.4.4. zugunsten des Händlers des teos reserviert wird und hierzu erfolgreich Verbindung zu den beteiligten Zahlungsdienstleistern aufgenommen wird. Nach Zustandekommen eines Kaufvertrages (dazu 3.3.) oder bei Verlassen des teos (Durchschreiten der geöffneten Schiebetüre des teo; soweit bei einem Indoor-teo nicht vorhanden: Entry-Gate aus dem teo) ohne zugeordnete Artikel (dazu 3.3.) wird der nicht zu belastende Differenzbetrag (präautorisierter Betrag abzüglich des Betrages im virtuellen Warenkorb, dazu 3.3.) wieder freigegeben. In Ausnahmefällen kann die Freigabe etwas länger dauern, da auch Zahlungsdienstleister mit eingebunden sind.

Dieser Präautorisierung stimmt der Nutzer hiermit zu.

Nutzt der Nutzer in teos, die mit einer Grab & Go Technik ausgestattet sind, die teo App als Zutrittsmittel, ist das in der teo App vorgesehene Zahlungsmittel zugleich das Zahlungsmittel des Nutzers (dazu 4.3.) bei dem jeweiligen Einkauf.

2.3.3. Giro- oder Kreditkarte als Zutrittsmittel:

Bei Nutzung der Giro- oder Kreditkarte als Zutrittsmittel muss der Nutzer die Karte am Zutrittsterminal am dafür vorgesehenen Feld auflegen oder ins Lesegerät einstecken. Sodann werden erforderliche Informationen aus der genutzten Giro- oder Kreditkarte ausgelesen und ein Zutritt zum teo erlaubt, falls auch die unter 2.3.1. beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

In teos, die mit einer Grab & Go Technik ausgestattet sind, bedeutet eine Präautorisierung im Sinne von 2.3.1., dass ein bestimmter Betrag (zwischen 30 und 100 Euro) auf der jeweiligen Giro- oder Kreditkarte bis zur Ausgabe des Kassenbelegs im Sinne von 4.4.2. bzw. 4.4.4. zugunsten des Händlers des teos reserviert wird und hierzu erfolgreich Verbindung zu den beteiligten Zahlungsdienstleistern aufgenommen wird. Nach Zustandekommen eines Kaufvertrages (dazu 3.3.) oder bei Verlassen des teos (Durchschreiten der geöffneten Schiebetüre des teos; soweit bei einem Indoor-teo nicht vorhanden: (Entry-)Gate aus dem teo) ohne zugeordnete Artikel (dazu 3.3.) wird der nicht zu belastende Differenzbetrag (präautorisierter Betrag abzüglich Betrag im virtuellen Warenkorb, dazu 3.3.) wieder freigegeben. In Ausnahmefällen kann die Freigabe etwas länger dauern, da auch Zahlungsdienstleister mit eingebunden sind.

Dieser Präautorisierung stimmt der Nutzer hiermit zu.

Die präautorisierte Giro- oder Kreditkarte ist dann in der Folge das Zahlungsmittel des Nutzers (dazu 4.3.) bei dem jeweiligen Einkauf.

3. Vertragsschluss beim jeweiligen Einkauf

3.1. Präsentation der Ware

Die Präsentation der Waren (Artikel) in teos stellt kein bindendes Angebot seitens des Händlers oder SRS dar.

3.2. Einkauf in teos, die mit der Scan & Go Technik ausgestattet sind

3.2.1. Einkauf mit der teo App

Ein Kaufvertrag bei einem Einkauf mit der teo App kommt in teos, die mit der Scan & Go Technik ausgestattet sind, zwischen dem Händler und dem Nutzer wie folgt zustande (Einkaufsart Scan & Go mit teo App): Nutzer können aus dem im teo vorhandenen Sortiment des Händlers Artikel auswählen (durch Scannen der Artikel im teo mit der App oder durch Auswahl der Artikel in der App), diese Artikel über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem sog. Warenkorb sammeln und hierbei auch vom Händler oder SRS angebotene Coupons einsetzen. Um Eingabefehler vor Abgabe des Antrages auf einen Kaufvertragsschluss zu vermeiden, wird der Warenkorb zur möglichen Berichtigung sodann angezeigt. Durch Klicken des Buttons „Jetzt bezahlen“ erklärt der Nutzer verbindlich, die bestellte Ware zum angezeigten Preis vom Händler erwerben zu wollen, und gibt damit einen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Artikel zum angezeigten Preis ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung in der teo App durch Anzeige der Zahlungsmittel; diese Bestätigung stellt eine Vertragsannahme des Händlers dar. Der Kaufvertrag kommt damit zwischen Händler und Nutzer zustande.

3.2.2. Einkauf am Bezahlterminal

Der Kaufvertrag bei einem Einkauf mit dem Bezahlterminal kommt in teos, die mit der Scan & Go Technik ausgestattet sind, zwischen dem Händler und dem Nutzer wie folgt zustande (Einkaufsart Scan & Go am Bezahlterminal): Nachdem der Nutzer Artikel (und seitens des Händlers oder SRS angebotene und vom Nutzer eingesetzte Coupons) mit der teo App auf das Bezahlterminal übertragen hat oder die Artikel direkt mit dem Bezahlterminal gescannt hat, werden die Artikel in einem sog. Warenkorb gesammelt. Bestimmte vom Händler angebotene Coupons können direkt am Bezahlterminal durch Scan hinzugefügt werden. Um Eingabefehler vor Abgabe des Antrages auf einen Kaufvertragsschluss zu vermeiden, wird der Warenkorb zur möglichen Berichtigung sodann angezeigt. Mit der Bestellung einer Ware durch Klicken des Buttons im Bezahlterminal „Jetzt bezahlen“ erklärt der Nutzer verbindlich, die bestellte Ware zum angezeigten Preis vom Händler erwerben zu wollen, und gibt damit einen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Artikel zum angezeigten Preis ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung im Bezahlterminal durch Anzeige der Zahlungsmittel; sie stellt eine Vertragsannahme des Händlers dar. Der Kaufvertrag kommt damit zwischen Händler und Nutzer zustande.

3.3. Einkauf in teos, die mit der Grab & Go Technik ausgestattet sind

3.3.1. Einkauf mit der teo App

Der Kaufvertrag bei einem Einkauf mit der teo App kommt in teos, die mit der Grab & Go Technik ausgestattet sind, zwischen dem Händler und dem Nutzer wie folgt zustande (Einkaufsart Grab & Go mit der teo App): Nutzer und deren Begleiter werden beim Zutritt des teos von Kameras erfasst und im teo verfolgt. Nutzer und deren Begleiter können Artikel aus dem im teo vorhandenen Sortiment des Händlers durch Entnahme der Artikel aus den Regalen im teo auswählen. Durch Nutzer und deren Begleiter entnommene Artikel werden durch die Kamera-Technik, die durch eine Gewichts-Sensorik in den Regalen unterstützt wird, jeweils dem Nutzer zugeordnet. Entnommene Artikel können vom Nutzer oder dessen Begleiter auch wieder in das Regal im teo zurückgestellt oder im teo abgelegt werden, sodass dann keine Zuordnung des/r entsprechenden Artikel/s zum Nutzer mehr erfolgt. Dem Nutzer zugeordnete Artikel werden in einem virtuellen Warenkorb aufgeführt. Mit Verlassen des teos (Durchschreiten der geöffneten Schiebetüre des teos; soweit bei einem Indoor-teo nicht vorhanden: Gate aus dem teo) durch den Nutzer und dessen Begleiter erklärt der Nutzer verbindlich, die ihm beim Verlassen des teos zugeordneten Artikel zum ausgewiesenen Preis (dazu 4.1.) vom Händler erwerben zu wollen, und gibt damit einen Antrag zum Kauf der im virtuellen Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs des Antrags erfolgt unmittelbar danach (in der Regel spätestens innerhalb weniger Minuten, nämlich nach interner finaler Berechnung und Listung der entnommenen Artikel) durch Anzeige in der teo App (durch dortige Ausgabe des Kassenbelegs, dazu unten 4.4.1. und 4.4.4.); diese Bestätigung stellt eine Vertragsannahme des Händlers dar. Der Kaufvertrag kommt damit zwischen Händler und Nutzer zustande.

3.3.2. Einkauf mit der Karte

Der Kaufvertrag bei einem Einkauf mit der Giro- oder Kreditkarte kommt in teos, die mit der Grab & Go Technik ausgestattet sind, zwischen dem Händler und dem Nutzer wie folgt zustande (Einkaufsart Grab & Go mit Karte): Nutzer und deren Begleiter werden bei Zutritt des teos von Kameras erfasst und im teo verfolgt. Nutzer und deren Begleiter können Artikel aus dem im teo vorhandenen Sortiment des Händlers durch Entnahme der Artikel aus den Regalen im teo auswählen. Durch Nutzer und deren Begleiter entnommene Artikel werden durch die Kamera-Technik, die durch eine Gewichts-Sensorik in den Regalen unterstützt wird, jeweils dem Nutzer zugeordnet. Entnommene Artikel können vom Nutzer oder dessen Begleiter auch wieder in das Regal im teo zurückgestellt oder im teo abgelegt werden, sodass dann keine Zuordnung des/r entsprechenden Artikel/s zum Nutzer mehr erfolgt. Dem Nutzer zugeordnete Artikel werden in einem virtuellen Warenkorb geführt. Mit Verlassen des teos (Durchschreiten der geöffneten Schiebetüre des teos; soweit bei einem Indoor-teo nicht vorhanden: Gate aus dem teo) durch den Nutzer und dessen Begleiter erklärt der Nutzer verbindlich, die ihm beim Verlassen des teos zugeordneten Artikel zum ausgewiesenen Preis vom Händler erwerben zu wollen, und gibt damit einen Antrag zum Kauf der im virtuellen Warenkorb befindlichen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs des Antrags erfolgt unmittelbar danach (in der Regel spätestens innerhalb weniger Minuten, nämlich nach interner finaler Berechnung und Listung der entnommenen Artikel) durch Ausgabe des Kassenbelegs auf der Landingpage (dazu unten 4.4.2. und 4.4.4.); diese Bestätigung stellt eine Vertragsannahme des Händlers dar. Der Kaufvertrag kommt damit zwischen Händler und Nutzer zustande.

3.4. Altersbeschränkte Artikel

Bestimmte Artikel (z.B. Tabakwaren, Alkohol) können nur gekauft werden, wenn das erforderliche Mindestalter im teo am dafür vorgesehenen Automaten nachgewiesen wurde. Ohne den Nachweis erhält der Nutzer keinen Zugriff auf diese altersbeschränkten Artikel. Begleiter erhalten keinen Zugriff auf altersbeschränkte Artikel. Der Nutzer ist verpflichtet, keine altersbeschränkten Artikel im teo zurückzulassen. Ebenso ist er verpflichtet, im teo gekaufte altersbeschränkte Artikel nicht an Nichtberechtigte weiterzugeben.

4. Preise und Zahlung

4.1. Preise

Sämtliche Preisangaben in der teo App, in Bezahlterminals bzw. in teos sind Bruttopreise inklusive der Verpackungskosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Akzeptierte Zahlungsmittel

Es werden die am Eingang des jeweiligen teo vom Händler gelisteten Zahlungsmittel akzeptiert. Die Einbindung der Zahlungsmittel in den Bezahlprozess, hängt von der im jeweiligen teo eingesetzten Technik (Scan & Go oder Grab & Go) und der gewählten Einkaufsart (3.2., 3.3.) des Nutzers ab.

4.3. Bezahlprozess

Die Belastung der Zahlungsmittel erfolgt durch den Zahlungsdienstleister Payone GmbH (https://www.payone.com/DE-de/dsgvo). Für die Zahlungsabwicklung entstehen dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten.

4.4. Kassenbeleg

4.4.1. Einkauf mit der teo App

Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass bei einem Einkauf mit der teo App der Kassenbeleg innerhalb der teo App elektronisch ausgegeben wird. Ein Download des Kassenbelegs als PDF-Datei ist dort möglich.

4.4.2. Einkauf Grab & Go mit Karte

Der Nutzer stimmt hiermit zu, dass bei einem Einkauf mit der Giro- oder Kreditkarte in einem teo, der mit einer Grab & Go Technik ausgestattet ist, der Kassenbeleg über eine Landingpage (www.meinteo.com) elektronisch ausgegeben (d. h. bereitgehalten) wird. Um den ausgegebenen Kassenbeleg zu erreichen, wird dem Nutzer beim Zutritt auf dem Zutrittsterminal eine eindeutige Nummer („ID“ oder „Bon-Code“) angezeigt, die er nach seinem Einkauf auf der Landingpage eingeben kann. Zudem wird dem Nutzer beim Zutritt auf dem Zutrittsterminal ein individueller QR-Code angezeigt, über den der Nutzer direkt auf die Landingpage gelangt, auf der er seinen Kassenbeleg erreichen kann. Ein Download des Kassenbelegs als PDF-Datei ist dort möglich. Die ID wird auch auf dem Kontoauszug des belasteten Bankkontos des Nutzers ausgewiesen.

4.4.3. Einkauf Scan & Go am Bezahlterminal

Einen Beleg in Papierform können Nutzer in teos erhalten, die mit einer Scan & Go Technik ausgestattet sind, wenn Nutzer die Bezahlung über das Bezahlterminal vornehmen.

4.4.4. Ausgabe des Kassenbelegs Grab & Go

Unbeschadet von 4.4.1. und 4.4.2. sei darauf hingewiesen, dass der Kassenbeleg bei der Einkaufsart Grab & Go mit der teo App und der Einkaufsart Grab & Go mit Karte in der Regel spätestens innerhalb weniger Minuten nach Verlassen des teos im Sinne von 3.3. - je nach Einkaufsart wie in 4.4.1. und 4.4.2. beschrieben - ausgegeben wird. In Einzelfällen kann die Ausgabe des Kassenbelegs im Sinne von 4.4.1. und 4.4.2. aber auch länger dauern.

5. Reklamation nach Einkäufen in teos, die mit der Grab & Go Technik ausgestattet sind

In teos, die mit der Grab & Go Technik ausgestattet sind, getätigte Einkäufe können von Nutzern bis zu sieben Tage nach dem Einkauf (maßgeblicher Zeitpunkt ist Zustandekommen des Kaufvertrags, also Ausgabe des Kassenbelegs im Sinne von 4.4.) reklamiert werden. Hierzu haben Nutzer innerhalb dieser Sieben-Tage-Frist über die Reklamationskanäle Landingpage („www.meinteo.com“ oder teo App (beim Kassenbeleg) Bon-Nummer (ersichtlich aus Kassenbeleg, dazu 4.4.), Kaufdatum, zu beanstandende Artikel und weitere innerhalb der Reklamationskanäle vorgesehene Pflichtangaben mitzuteilen. Im Falle einer berechtigten Reklamation werden Beträge zu viel oder falsch belasteter Artikel in Summe über eine mitzuteilende Bankverbindung binnen einer Woche nach gemeldeter Reklamation vom Händler erstattet.

6. Gewährleistung

Es wird seitens der SRS oder dem Händler keine Gewähr dafür übernommen, dass die Funktionen der teo App, der Zutritt zum teo und die Funktionen des Bezahlterminals jederzeit zur Verfügung stehen. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen im Falle von technischen Störungen und Unterbrechungen.

7. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen (https://ec.europa.eu/consumers/odr/). Die SRS oder der Händler nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

8. Sonstiges

8.1. Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen per E-Mail, an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse, per SMS an die vom Nutzer angegebene Mobilfunknummer, oder per Push-Nachricht.

8. Sonstiges

8.1. Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen per E-Mail, an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse, per SMS an die vom Nutzer angegebene Mobilfunknummer, oder per Push-Nachricht.

8.2. Die De-Installation der teo App verstehen SRS und der Händler – soweit Einkäufe abgewickelt wurden – als Kündigung der Nutzungsbedingungen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen abgeschlossene Kaufverträge bleiben davon unberührt.

8.3. Informationen zum Datenschutz und entsprechenden Betroffenenrechten finden sich in den Hinweisen zum Datenschutz bei der Nutzung des tegut… teo.

8.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.5. Sollte(n) eine/mehrere Bestimmung(en) dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.

8.6. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext steht innerhalb der teo App unter „Nutzungsbedingungen“ in den „Einstellungen“ sowie unter www.smartretail.solutions  für den Nutzer zum Abruf bereit.

8.7. Diese Nutzungsbedingungen (V.4.0.) ersetzen die Nutzungsbedingungen mit Stand vom November 2023.

Im Übrigen gilt die – auch am Eingang des teos ausgehängte – Hausordnung. Eine missbräuchliche Nutzung (entgegen der Hausordnung) kann zur Sperre eingesetzter Zutrittsmittel führen (siehe Ziffer 2.b. der Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung des tegut… teo).

 

Stand: November 2024 (Version 4.0)